Die Todesstrafe

 

 

Daten und Fakten zur Todesstrafe
In den USA warten zur Zeit über 3000 Häftlinge, darunter viele Farbige, in den sogenannten "death rows" der Bundes und Staatsgefängnisse auf ihre Hinrichtung. Die Anzahl der inhaftierten Frauen beträgt ca. 50. Die Todeskandidaten warten im Durchschnitt 7 Jahre auf ihre Exekution.
Pro Jahr werden in den USA ca. 200 Hinrichtungen durchgeführt, davon die meisten durch eine tödliche Injektion oder den elektrischen Stuhl. Nur 5 der US-Bundessstaaten praktizieren die Hinrichtung durch Erschießen oder Erhängen.
39 US-Bundesstaaten haben seit 1976 die Todesstrafe wieder eingeführt, die seit dem 2.Weltkrieg abgeschafft wurde, weil sie verfassungsrechtlich als unakzeptabel galt, da sie als Strafe zu willkürlich und zu unangemessen verhängt worden war.
Das Urteil muss bei Kapitalverbrechen einstimmig durch die Geschworenen erfolgen. Die ausgesprochene Todesstrafe kann nur ein Begnadigungsausschuss und/oder der jeweilige Gouverneur, bzw. der Oberste Gerichtshof der USA aufschieben oder in lebenslängliche Haftstrafe umwandeln.
Todesstrafen werden immer dann oft verhängt, wenn z.B. der Täter ein Farbiger und das Opfer ein Weißer ist
 Die Häftlinge in den "death rows" von Louisiana halten sich 23 Stunden am Tag in einer 1,80 mal 2,50 m. großen Zelle auf. Es darf nur ein persönliches Telefonat von 5 Minuten pro Monat durchgeführt werden. Beheizung und Belüftung sind häufig unzureichend.
Wenn ein Todeskandidat seinen letzten Gang von seiner Zelle zum Hinrichtungsraum beginnt, pflegen die Wärter zu rufen: "dead man walking - toter Mann kommt".

 

Heutige Tötungsmethoden

Auch heute wird die Todesstrafe in vielen Ländern auf der Welt vollstreckt. Allerdings haben sich die Methoden zum größten Teil - mit Ausnahme einiger islamischer Länder- verändert. Die bekanntesten Hinrichtungen werden durch die Gaskammer, den elektrischen Stuhl, Erhängen , Erschießen oder durch die Giftspritze vollstreckt.

 

Die Gaskammer

1924 wurde in Nevada das erste Mal ein Mensch in der Gaskammer hingerichtet. Hierbei wird den Anwesenden schreckliche Verunreinigungen von Blut, Kot und Urin erspart und gilt somit als sauberste und schnellste Hinrichtungsart, da der Täter einmal tief einatmet und daraufhin das Bewusstsein verliert.

Die Gaskammer besteht aus einer achteckigen stählernen Kammer. Der Durchmesser beträgt 2,70 Meter. Im Inneren der Kammer befinden sich 2 stählerne Stühle, unter welchen der Mechanismus für die Hinrichtung installiert ist. Bei Beginn der Exekution steigt das Gas unter dem Sitz durch die zahlreichen Löcher im Stuhl hindurch. Der obere Teil der Gaskammer besteht aus Panzerglas, durch welches die Zeugen der Hinrichtung zu sehen können. Der Täter wird einer tödlichen Menge Blausäure ausgesetzt. Diese Blausäure wird beim Betätigen des Mechanismussees durch den Henker erzeugt. Hierbei fallen Zyankalikapseln in einen Behälter mit Schwefelsäure. Bei der nun folgenden chemischen Reaktion dieser beiden Stoffe entsteht Blausäure, die in einem Zeitraum von 20 Sekunden bis hin zu mehreren Minuten tödlich wirkt.

 

 

Elektrischer Stuhl

Erstmalig wurde der elektrische Stuhl im August 1890 im Staat New York eingesetzt. Der Verurteilte muss sich zur Vollstreckung auf einen hölzernen Stuhl setzen, auf dem er mit acht Lederriemen festgeschnallt wird.

Dann werden ihm die Augen verklebt, damit ihm diese nicht aus den Höhlen treten. Auf das entblößte Bein wird eine Elektrode in Form einer Kupferplatte angebracht. Die zweite Elektrode wird dem Delinquenten in Form eines Kupferhelmes aufgesetzt. Zwischen Kupferhelm und Kopf wird außerdem ein nasser Schwamm gesetzt. Damit der Strom direkt ins Gehirn fließt und somit zu einem schnellen Tode führt. Beide Elektroden sind mit einem Stromgeber verbunden. Nach einem Zeichen des Gefängnisdirektors legt der Henker den Schalthebel um und ein Stromstoß von 2000 Volt jagt durch den Körper des Todeskandidaten. Nach 50 Sekunden wird die Spannung auf fünfhundert Volt zurückgenommen um anschließend wieder zweimal auf 2000 Volt

erhöht zu werden. Die ganze Prozedur dauert etwa drei Minuten. Anschließend wird das Opfer zur Autopsie in einen Nebenraum gebracht.

Oftmals dauert der Todeskampf mehrere Minuten.  Diese Methode ist einer der qualvollsten überhaupt, denn bei einigen Hingerichteten trat der Tod erst im zweiten oder dritten Anlauf ein.

 

 

Erschießen

Eine gezielte Kugel in den Kopf hätte die sofortige Bewusstlosigkeit zur Folge. Der Vorgang dauert jedoch länger, wenn die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando vollzogen wird, da die Soldaten aus einer größeren Entfernung und daher mit geringerer Genauigkeit schießen und möglicherweise angewiesen sind, auf den Rumpf zu zielen, der leichter zu treffen ist als der Kopf. Diese Methode wurde allerdings abgeändert, da die Methode als nicht annehmbar bezeichnet wurde. Ein Grund hierfür war, dass zum einen eine Vielzahl von Soldaten gebraucht worden und zum anderen fehlt die Gewissheit eines sofortigen Todes.

 

Giftspritze

Die Giftspritze wird heute als bevorzugte Hinrichtungsmethode praktiziert, weil es dabei auf den ersten Blick so gut wie keine äußerlich erkennbare, körperliche Schmerzen gibt. Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel, intravenös injiziert. Das Verfahren ähnelt der im Krankenhaus zur Betäubung angewandten

Methode, mit dem Unterschied, dass bei einer Hinrichtung tödliche Mengen dieser Mittel verabreicht werden.

 

 

Die Qual des Wartens

Der Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu leben, an einem festgesetzten Tag hingerichtet zu werden. Im Laufe des gesamten Berufungsverfahrens steht er vor

der quälenden Zerreißprobe zwischen Lebenswillen und Hoffnung und der Tatsache sich auf den möglicherweise drohenden Tod vorzubereiten. Dieser Konflikt kann dazu führen, dass Gefangene eine Einstellung ihres Berufungsverfahrens und - als eine Art von Selbstmord - die Vollstreckung

des Todesurteils fordern.

 

Willkür und Rassismus

48 Prozent der Todeskandidaten sind Schwarze oder Angehörige anderer Minderheiten, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur zwölf Prozent beträgt.  Nur etwa 1% der in den USA begangenen Mordfälle hat die Todesstrafe zur Folge. Die besten Chancen, zum Tode verurteilt zu werden, hat man, wenn man arm ist.

Ein ehemaliger Gouverneur von Ohio beschrieb seine Erfahrungen so: „Während meiner Tätigkeit als Gouverneur habe ich gelernt, dass alle Todeskandidaten eines gemeinsam haben: sie sind arm. Es gibt

andere Gemeinsamkeiten - geringe Intelligenz, wenig oder gar keine Bildung, wenig Freunde, zerrüttete Familien -, aber die Tatsache, dass sie kein Geld hatten, war einer der Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum Tode.“ Neunzig Prozent aller zum Tode Verurteilten in den USA waren zu arm, um sich einen Wahlverteidiger leisten zu können. Von Gerichten beauftragte Pflichtverteidiger sind oft unerfahren, inkompetent und unterbezahlt.

 

Jugendliche

Die meisten Jugendlichen die zum Tode verurteilt wurden stammten aus drastisch unterprivilegierten Verhältnissen; viele hatten als Kinder körperliche Misshandlung und sexuellen Missbrauch erfahren; die meisten besaßen unterdurchschnittliche Intelligenz, litten an Geisteskrankheiten oder Gehirnschäden. In 12 Bundesstaaten der USA kann die Todesstrafe an unter 16-jährigen vollstreckt werden. In 4 Bundesstaaten beträgt das Mindestalter 17 Jahre. Im Staat Mississippi beträgt das Mindestalter 13 Jahre.

 

Geistig Behinderte

Nach US amerikanischem Recht dürfen Personen, die zur Tatzeit unter einer Geisteskrankheit oder unter seelischen Störungen litten und damit schuldunfähig waren, strafrechtlich nicht zu Verantwortung gezogen werden. Aber nur 12 US Staaten verbieten heute die Hinrichtung von geistig

Behinderten und Geisteskranken per Gesetz Seit Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1976 wurden 35

Geistigbehinderte hingerichtet.

 

Ethik

Die Ethik des Menschen bezieht sich auf das "Recht auf Leben /Pflicht zum Dasein".

Sie darf also der Arterhaltung des Menschen nicht schaden und hat stattdessen ihr gegenteilig zu nützen. Arterhaltung des Menschen ist somit das Fundament der Ethik. Aus diesem Grund, und weil das Töten von Menschen nicht erlaubt. Folglich muss die Todesstrafe auch verboten sein.
Aber selbst einige demokratische Staaten, wie die USA, haben die Todesstrafe noch nicht abgeschafft und führen sie immer noch aus. Sie behaupten, dass sei ethisch vertretbar. Und das können sie auch sagen, weil ihnen das Fundament der Ethik, das "Recht auf Leben" und die "Pflicht zum Dasein", fehlt.

 

Sascha (D - 18 Jahre)