Gesetze für Juden in der Zeit des
Nationalsozialismus
Im Laufe des Jahres 1942
legte Hitler viele Gesetze für die Juden fest. Das wichtigste Gesetz war wohl
das, dass alle Juden ab dem Alter von 6 Jahren einen Judenstern tragen mussten.
Falls Juden ohne den
Judenstern gesehen wurden, wurden sie sofort festgenommen.
Auch war es Juden verboten
Fahrräder, Straßenbahnen und Autos zu benutzen.
Das Einkaufen war nur
zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr erlaubt, jedoch auch nur in Jüdischen
Geschäften.
Es war verboten das Haus
zwischen 20 00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens zu verlassen.
Jüdische Kinder mussten auf
extra für Juden eingerichtete Schulen gehen.
Firmen die von Juden geführt
wurden, wurden durchsucht, geplündert und verboten. Kein Jude durfte eine Firma
leiten!
Eine Ehe zwischen Juden und
Christen war nicht erlaubt.
Juden galten als unwürdig und
niemand wurde bestraft, falls ein Jude mal „ aus versehen “ getötet wurde, war
es egal.

Der Judenstern, den jeder Jude, ab dem 6.
Lebensjahr, tragen musste.
Jude war nicht gleich Jude!
In der Zeit von Hitler wurden
die Juden gehasst, dennoch wurden sie noch unterschieden und in Gruppen
eingeteilt.
Da gab es die Volljuden die,
nach nationalsozialistischer Auffassung, mindestens drei jüdische Großeltern
hatten. Dabei galt nach dem Gesetz ein Großelternteil ohne weiteres als
volljüdisch, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte.
Jüdische Mischlinge waren
alle, die mindestens einen oder zwei volljüdischen Großeltern hatten.
Das Reichsbürgergesetz
unterschied zwischen Mischling 1. Grades (Halbjude) und Mischling 2. Grades
(Vierteljude).
Als Halbjude wurde jene Person bezeichnet,
unter deren vier Großeltern sich zwei Juden befanden. Nach dem
Reichsbürgergesetz galten Mischlinge 1. Grades als Juden, wenn sie bei dem
Erlass der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder danach in sie
aufgenommen wurden.
Halbjuden wurden auch wie Juden behandelt, wenn
sie bei Erlass des Reichsbürgergesetzes mit einem Juden verheiratet waren oder
sich danach mit einem Juden verheirateten. Mischlinge 1. Grades wurden auch dann
als Juden angesehen, wenn sie einer Ehe entstammten, die nach dem
Blutschutzgesetz verboten war und dennoch geschlossen wurde oder wenn sie aus
einer außerehelichen Beziehung mit einem Juden hervorgingen.
Vierteljude war derjenige, unter dessen
Großeltern sich ein Jude befand.
Des Weiteren wurde bestimmt, dass kein Jude ein
Reichsbürger sein konnte. Jüdische Bürger durften kein öffentliches Amt mehr
bekleiden, jüdische Beamte mussten spätestens am 31. Dezember 1935 in Ruhestand
treten. Das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten stand Juden nicht mehr zu.
Zum Reichsbürgergesetz ergingen 13 Durchführungsverordnungen und im Rahmen des
Gesetzes zahlreiche Erlasse und Bestimmungen. Bis ins einzelne und in den
privaten Bereich wurden die Arbeits- und Lebensbedingungen der jüdischen Bürger
eingeschränkt.
Eigentlich aber, kam alles wieder auf das
Gleiche heraus. Jeder Jude, egal ob Voll- halb- oder Vierteljude, war ein
Störfaktor im Nationalsozialistischen Land, er wurde gehasst und sollte so
schnell wie möglich getötet werden.
Ann-Kathrin B. (17 Jahre) - ehem. stellvertretende
Chefredakteurin von RAINBOW
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